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Kaufvertrag
Zwischen dem Züchter
Vera Waldherr
Ratholz 11 1/2 – 87509 Immenstadt
Tel: 08325 / 927873
als Verkäufer
Und
Name:...............................................................
Straße:...............................................................
PLZ,Ort:............................................................
Telefon:..............................................................
Als Käufer
Wird folgende Vereinbarung getroffen
1. Kaufgegenstand:
Der Käufer erwirbt die am................................geborene Maine Coon Katze-...........................Geschlechtes:
Züchter.............................................................Zuchtbuchnummer......................Farbe..............................................
Als Liebhabertier / Zuchttier (Nichtzutreffendes streichen )
2. Kaufpreis, Übergabe, Rücktrittsfolgen:
Der Kaufpreis beträgt .............................Euro.
Bei Reservierung der Katze ist eine Anzahlung von ...............Euro zu entrichten. Erfolgt keine Anzahlung hat der
Käufer keinen Anspruch auf eine Reservierung der Katze.
Der Restbetrag von .......................Euro wird bei Übergabe des Tieres fällig. Es ist keine Ratenzahlung möglich.
Als Übergabetermin wird der.......................vereinbart. Der Käufer holt das Tier beim Verkäufer ab. Kann der vereinbarte Übergabetermin vom Käufer nicht eingehalten werden, ist der Züchter berechtigt für die Übergangszeit 2,50 Euro pro Tag für die Lebenshaltungskosten zu berechnen.
Der Käufer hat die Möglichkeit, von der Übergabe des Tieres ohne Angabe von Gründen von der Kaufvereinbarung zurückzutreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. In diesem Falle verfällt die Anzahlung.
Tritt der Käufer aus persönlichen-, gesundheitlichen-, finanziellen oder sonstigen Gründen von der Kaufvereinbarung zurück, so verfällt die geleistete Anzahlung.
3. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben das Tier und die dazugehörigen Papiere Eigentum des Verkäufers.
4. Gewährleistung u.a.:
Der Züchter versichert, daß das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist, entwurmt und 2x gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen sowie gegen Tollwut geimpft ist. Das Tier ist frei von Parasiten.
Der Züchter versichert außerdem, daß ihm keine offensichtlichen Mängel sowie Krankheiten ( erworbene oder vererbte ) bekannt sind. Der Züchter haftet nicht für verborgene Mängel und Krankheiten. Spätere Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz, Wandlung oder Minderung wegen Mängeln, die nach der Übergabe des Tieres auftreten sind, sind gegenüber dem Züchter ausgeschlossen.
Sollte dem Tier zwischen Vertragsabschluß und Übergabe etwas zustoßen, oder sollte bei einem zur Zucht bestimmten Tier ein zuchtausschließender Mangel auftreten so ist der Züchter verpflichtet, die bereits geleistete Anzahlung zurückzuzahlen. Hat der Züchter das Leistungshindernis jedoch zu vertreten, ist er nicht nach seiner Wahl zum Rücktritt berechtigt
Mit der Übergabe geht das Risiko für die Gesundheit der Katze sowie für wachstumsbedingte Veränderungen der Rasse und Farbmerkmale auf den Käufer über.
Der Züchter haftet nicht für die weitere körperliche und gesundheitliche Entwicklung der Katze, da dies außerhalb seinenes Einflusses liegt.
Bei Übergabe händigt der Verkäufer dem Käufer den Impfpass der Katze aus, aus dem die oben erwähnten Impfungen.ersichtlich sind, sowie die Ahnentafel des Tieres.
Der Verkäufer versichert gleichzeitig, daß die verkaufte Katze, mit dem aus den Papieren ersichtlichen Tier identisch ist.
5. Nebenpflichten des Käufers, Vertragsstrafe u.a.
5.1..1 Der Käufer verpflichtet sich, das Tier nur für sich selbst und nicht alsZwischenverkäufer für andere Personen zu erwerben.
5.1.2 Der Käufer verpflichtet sich weiterhin, das übernommene Tier katzengerecht zu halten und zu pflegen, für ausreichende medizinische Betreuung zu sorgen und die dem gültigen Veterinärstandard Entsprechenden Impfungen durchführen zu lassen
5.1.3 Eine Abgabe an Tierheime, Zoohandlungen oder Versuchslabore sowie das Aussetzen des Tieres ist dem Käufer untersagt
5.1.4 Bei einem Wohnungswechsel ist dem Verkäufer die neue Adresse unverzüglich mitzuteilen.
5.1.5 Das Ableben der Katze ist dem Züchter unverzüglich nach demTodeseintritt schriftlich mitzuteilen. Es ist verboten, die Katze ohne Medizinische Indikation einschläfern zu lassen. Sollte das Einschläfern Aus medizinischen Gründen für nötig erachtet werden, so ist hierüber
Ein Tierärztliches Gutachten beizubringen.
5.1.6 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer jede Weiterveräußerung des Tieres unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
5.1.7 Die Verpaarung des Tieres mit fremdartigen oder mischrassigen Tieren verboten
5.1.8 Wurde die Katze als Liebhabertier erworben, so ist es dem Käufer nicht gestattet, mit ihr zu züchten oder sie anderen Personen zu Zuchtzwecken zur Verfügung zu stellen. Der Käufer Verpflichtet sich die Katze bis zum 12. Lebensmonat kastrieren zu lassen.
5.1.9 Wird eine der in Nr. 5.1.1 bis 5.1.8 genannten Verpflichtungen nicht oder nur Teilweise erfüllt, wird eine Vertragsstrafe von 750 Euro fällig. Außerdem hat der Züchter das Recht, das Tier soweit möglich ohne Anspruch des Käufers auf Kaufpreiserstattung mit allen gehörenden
Papieren zurückzufordern.
5.2 Sollten sich zwingende Gründe ergeben, aus denen die verkaufte Katze nicht behalten werden kann, so gilt das Vorkaufsrechts des Züchters als vereinbart. Der Züchter hat im Falle der Weiterveräußerung durch den Käufer innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anzeige zu erklären, ob er von dem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte. Macht er davon Gebrauch, muß er dem Käufer höchstens die Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises zurückerstatten.
5.3 Der Züchter hat das Recht, sich in regelmäßigen Abständen und zu angemessener Tageszeit von der artgerechten Haltung und dem Gesundheitszustand des Tieres zu Überzeugen. Im Zweifelsfall kann der Züchter die Katze mitnehmen und tierärztlich Untersuchen zu lassen oder die Untersuchung vor Ort vornehmen zu lassen. Die Hierdurch entstandenen Kosten sowie die Kosten für eine eventuelle Weiterbehandlung Des Tieres gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers. Sollte der tierärztliche Befund Eine schlechte gesundheitliche Verfassung des Tieres, hervorgerufen durch nicht Artgerechte Haltung und Pflege ergeben, muß der Käufer dem Züchter das Tier auf Verlangen und ohne Anspruch auf den Kaufpreis mit allen dazugehörenden Papieren Herausgeben.
5..4 Sollte nachträglich der Wunsch aufkommen mit einem Liebhabertier zu züchten, darunter ist bereits eine einmalige Verpaarung dieser Katze mit einem Tier der selben Rasse mit dem Ziel der Aufzucht von Welpen zu verstehen, so ist dieses Unterfangen mit dem Züchter abzuklären. Gestattet der Züchter dieses Vorhaben, so Verpflichtet sich der Käufer, den Differenzbetrag zum Zuchttier in Höhe von 250 Euro An den Züchter zu entrichten.
6. Schriftform
Besondere Absprachen, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform
Anlagen.............
Der Käufer: Der Verkäufer:
Immenstadt . ............................. Immenstadt....................................
Mit allen Vertragspunkten einverstanden............... Anzahlung ( € ) erhalten.................
Immenstadt Immenstadt.................................
Katze mit Papieren erhalten:................................... Restbetrag ( € ) erhalten .................
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